Preisinformationen
Allgemeine Preisinformation – gültig ab 01.03.2023
Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen und vergleichbarer Leistungsträger (mit entsprechender Verordnung): Soweit Ihnen eine physiotherapeutische Leistung durch einen Arzt verordnet worden ist, wird ein Großteil der Behandlungskosten durch Ihre Krankenkasse übernommen. Wir rechnen direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Sie müssen jedoch, soweit Sie nicht zuzahlungsbefreit sind, eine Zuzahlung in Höhe von 10 € + 10 % des Verordnungswertes bezahlen (z.B. 6x Krankengymnastik = 25,67 €).
Privatversicherte bzw. Beihilfeberechtigte (mit entsprechender Verordnung):
Eine allgemeine verbindliche Gebührenordnung für physiotherapeutische Leistungen existiert im Bereich der privaten Krankenversicherung nicht. Wir orientieren uns bei der Preisgestaltung an den Empfehlungen aus der Gebührenübersicht für Therapeuten (GebüTh). Diese Gebührenübersicht stellt einen Rahmen für die Ermittlung von Privatpreisen in der Physiotherapie und in anderen Bereichen der Heilmitteltherapie dar. Zurzeit liegt der Höchstsatz beim 2,3-fachen VdeK-Satz. Dies wird auch in der Rechtsprechung als angemessen erachtet. Wir rechnen derzeit den 1,4-fachen Steigerungssatz ab und liegen damit deutlich unter dem Höchstsatz. Dies gilt auch für Beihilfeberichtigte. Sie erhalten nach abgeschlossener Verordnung eine Rechnung.
Leistung |
Preis |
Klassische Massagetherapie |
24,60 € |
Krankengymnastik (klassisch) |
33,71 € |
Manuelle Therapie |
40,49 € |
Gerätegestützte Krankengymnastik |
63,48 € |
Man. Lymphdrainage 30 Min. |
40,92 € |
Man. Lymphdrainage 45 Min. |
61,36 € |
Man. Lymphdrainage 60 Min. |
81,83 € |
Krankengymnastik nach PNF |
53,54 € |
Fango/Warmpackung |
18,38 € |
Wärmeanwendung (Strahler) |
8,46 € |
Hausbesuch inkl. Wegegeld |
25,91 € |
Erstbefundung |
16,50 € |
Selbstzahlerleistungen
Massage 20 Minuten: 25 Euro
Massage 40 Minuten: 45 Euro
Übrige Leistungen auf sektoraler Heilpraktikerbasis: Nach Aufwand
Osteopathie (durch Heilpraktiker) 30 Minuten: 50 Euro
Osteopathie (durch Heilpraktiker) 60 Minuten: 100 Euro
Osteopathie Akuttermin (durch Heilpraktiker): 35 Euro
Selbstzahler- und Heilpraktikerleistungen sind Privatleistungen. Sie werden in der Regel nicht von der Krankenkasse übernommen. Sollte Ihre Versicherung Heilpraktikerleistungen bezuschussen, dann kann bei Bedarf eine Rechnung nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) erstellt werden. Hierbei kann es zu geringfügigen preislichen Abweichungen vom o.g. Preis kommen.
Behandlung ohne Verordnung?
Wir können Sie auch ohne Verordnung behandeln. Wie geht das?
Möglich macht dies die Ausbildung unserer Therapeuten, als Heilpraktiker (Rolf Flick) und sektoraler Heilpraktiker (Philipp Hück).
Als Heilpraktiker ist die Ausübung der Heilkunde möglich nach § 1 HeilprG ohne Arzt zu sein. Dazu zählt auch eine eigenständige Befundung und Behandlung. Unser Heilpraktiker Rolf Flick hat sich auf den Bereich der Osteopathie spezialisiert.
Der Sektorale Heilpraktiker beschränkt sich auf Behandlungen im Bereich der Physiotherapie.
In beiden Fällen sind unsere Therapeuten berechtigt Behandlungen ohne Verordnung abzugeben. Es wird damit ein Direktzugang geschaffen ohne vorher bei einem Arzt vorstellig zu werden. Bei Bedarf kann aber eine Verordnung durch unsere Therapeuten ausgestellt werden.
Bei unklarer Befundlage muss der Patient allerdings zu einem Facharzt weitergeleitet werden, um das Krankheitsbild weiter abzuklären.
Die Abrechnung erfolgt als Privatleistung auf Selbstzahlerbasis.
Bei Bedarf kann eine Rechnung nach der GebüH ausgestellt werden.